Na dann versuch doch mal ein Kleinunternehmen zu gründen.... das gibt es schlichtweg nicht.
Du kannst ein Gewerbe anmelden oder es lassen, dazwischen gibt es nichts.
Ihr könnt eine GbR gründen, das ist einfach gesagt, ein zusammenschluss einer Gesellschaft aus mindestens zwei Personen, bei der jeder Gesellschafter für alle und alles auch mit seinem vollständigen Privatvermögen haftet. Soetwas würde ich nur eingehen, wenn zumindest alle möglichen Haftpflichtversicherungen für das Unternehmen bestehen. Was sonst passieren kann, ist schlichtweg unkalkulierbar. Beispiel; zwei Computerspezis schließen sich zusammen, vertreiben Computer gemseinschaftlich als GbR. Jemand reinigt einen PC physikalisch und es fällt ein winziger Kupferdraht ins Netzteil. Der PC wird beim Kunden in Betrieb genommen, es kommt zum Brand und im Rahmen der erweiterten Produkthaftung ist die GbR Schadensersatzpflichtig. Entweder haben die beiden eine Betriebshaftpflichtversicherung (ab ca. 80€ jährlich), welche für die Deckung der beiden eintritt, oder beide müssen so lange abarbeiten bis der gesamte Schadensersatz geleistet ist.
Evtl. ist es besser eine GmbH zu gründen. Dazu sucht man zusammen, was der GmbH dienlich sein kann.... zb PC´s, Büroausstattung, Werkzeug, Verkaufstische, Briefumschläge, Klopapier, Reinigungsmittel, Wertpapiere, Geld oder was auch immer. Gesamtwert muss ca. 5.000€ ergeben. Damit hat das Unternehmen einen Wert von 5.000 € (StammKAPITAL), die eingebrachten Sachen gehören fortan den Unternehmen, das für sich gesehen eine Person mit eigenen Kapital- und Sachwerten ist. Die HAftung ist auf den Wert des Unternehmens beschränkt. Ausgenommen davon sind Bereiche in denen einzelne Gesellschafter selbst haftend (mit ihrem gesamten Privatvermögen) sind. Die Gründung einer GmbH ist etwas aufwendiger, es müssen Gesellschaftsverträge notariell geschlossen werden und das Unternehmen braucht eine Geburtsurkunde, das ist die Eintragung ins Handelsregitster. Kosten ab ca. 600 €
Als GbR hättet ihr den Vorteil der vereinfachten Buchführung und der Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung §19 UstG in Anspruch zu nehmen, so lange die Vorraussetzungen dazu bestehen.