Wer denkt, dass nach Ende der Vollzeitschulpflicht Schluss ist, hat sich leider zu früh gefreut. Denn die staatlich verordnete Büffelzeit ist noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch  teilzeit- oder  berufsschulpflichtig. Das heißt, dass Jugendliche, die nach 9 (oder in einigen Bundesländern 10) Schuljahren nicht mehr in eine Vollzeitschule gehen, die Berufsschule besuchen müssen. Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel 3 Jahre. Zumindest bis zum Ende der Ausbildung gehst du neben der Ausbildung in deinem Betrieb noch in eine Berufsschule

Nun meine Frage ist, wie ist es in BW (Stuttgart), 9, oder 10 Jahre Vollzeitschulpflicht? Und zählt die Vorschule dazu, denn eigentlich ist det ja Schule, wegen Zeugnissen o. Ä.

Kann man auch (wenn man in der Vorschule war, und in dem Bundesland nur 9 Jahre Vollzeitschulpflicht gilt) wenn die achte Klasse vollendet ist, statt zur neunten, mit der Berufsschule ab einem Alter von 15 Jahren beginnen, wenn nicht, was spricht dagegen?