Hab ich noch nie gehört, dass der Händler den Motor einfahren muss. Und dass die Werkstatt dies genau so gesagt hat glaub ich einfach nicht. Das ist völliger Schwachsinn. Der einzige der dafür Verantwortlich ist, dass der neue Motor nicht gleich voll getreten wird bist du ja wohl und nicht der Händler. Dein Anwalt hat dir aber auch bestimmt nicht gesagt, du sollst zwei, drei Tage warten, sondern du sollst dem Händler eine Frist setzen zur Herausgabe des Fahrzeuges. Das sind zwei völlig verschiedene Aussagen.
Also irgendwie hab ich das Gefühl, an der ganzen Sache stimmt was nicht so ganz.

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