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Da ist dein Verkäufer aber ganz schön auf dem Holzweg.
JEDES Bauteil das an Deinem Fahrzeug geändert wird, MUSS auch für Dein Fahrzeug genhemigt sein.
Das ist bei Serienfelgen nicht anders als bei Zubehörfelgen egal welcher Größe.
Für Deine Zubehörfelgen muss eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, damit Du sie fahren darfst.
Beiteile für die bereits ene ABE besteht, darfst du ohne weiteres Montieren. Besteht ein Teilegutachten, muss der TÜV die Übereinstimmung mit dem Gutachten bestätigen und es muss eine anschließende Eintragung in deine Fahrzeugpapiere erfolgen.
Liegt weder eine ABE noch ein Teilegutachten vor, kannst Du das auch selbst beim TÜV begutachten lassen, aber das wird dann ein teurer Spass.
Die Benutzung von Bauteilen die nicht genehmigt sind, führt zum Verlust der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs.