Hallo,

vorausgesetzt, ich habe bereits einen Doktortitel in Rechtswissenschaften, in wie fern ist es möglich, einen zweiten Doktortitel zu machen? Muss ich dafür ein Zweitstudium in einem anderen Fach aufnehmen, oder ist es möglich, einen zweiten Doktotitel in Verbindung mit Rechtswissenschaft zu machen?

Vielen Dank im voraus

P. Müller