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Antwort
Das am Stück arbeiten ist so nicht legal.
Es gibt z.B. im § 10 Abs. 1 Satz 3 Arbeitszeitgesetz (Sonn- und Feiertagsbeschäftigung) die Regelung dass Arbeitnehmer in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.
Max. 12 Tage am Stück !
Bei 12 Arbeitstagen am Stück und zwei freien Tagen wird bei einer Durchschnittsarbeitszeit von 8 Stunden auch die Vorgabe des Arbeitszeitgesetzes nach § 3 eingehalten. Das besagt u.a. dass die Wochenarbeitszeit 48 Stunden im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschreiten darf. Das ist hier gegeben.
Habt Ihr keinen Betriebsrat? Der hätte bei der Schichtplanung auch ein Wörtchen mitzureden.