Antwort
Für Geburtstage bekommt man in der Grundausbildung keinen Sonderurlaub. Später aber auch nicht, da müsste man höchstens seinen Urlaub richtig planen. Urlaub gibt es in der Grundausbildung nicht und Geburtstage wären kein Grund für Sonderurlaub. Möglich Gründe sind eher sowas wie Beerdigungen von engen Familienmitgliedern oder Gerichtstermine.
Du kannst höchstens nach Dienstschluss etwas feiern.