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Antwort
Wenn Du bis jetzt noch keine verbindliche Übernahmezusage hast , dann müßtest Du hinsichtlich einer vorläufigen Arbeitsuchend - Meldung die dreimonatige Vorlauffrist beachten .
Das bedeutet , Du müßtest Dich spätestens 3 Monate vor dem vertragsgemäßen Ende Deiner Ausbildung erst mal "pro forma" bereits Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden , wenn Du bis dahin noch keine verbindliche Übernahmezusage hättest .
Ansonsten droht Dir eine ALG I - Sperrzeit von mindestens einer Woche wegen Meldungsverzuges .