Hallo,

als Fahranfänger bedeutet die Missachtung einer roten Ampel leider einen A-Verstoß mit entsprechenden Sanktionen. Sanktionsstufe I bedeutet Probezeitverlängerung um 2 Jahre und ein Aufbauseminar.

Hinsichtlich Bußgeld kommt es für die Strafzumessung grundlegend erst mal auf die bislang abgelaufene Dauer der Rotlichtphase zum Zeitpunkt der Feststellung an. Bei weniger als 1 Sekunde handelt es sich um einen einfachen Verstoß, bei über einer Sekunde um einen qualifizierten Verstoß.

Beim "einfachen" kostet das ca. 120 Euro, einen Punkt aber kein Fahrverbot, beim "qualifizierten" sind es ca. 230 Euro, zwei Punkte und ein Monat.

LG, MZ

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