Im Juli 2009 wurde der Film (Uncut-Version mit der leichten SPIO/JK-Freigabe keine schwere Jugendgefährdung) von der BPjM auf Liste A indiziert.
Dies bedeutet, dass der Film aus Sicht der Behörde zwar nicht gegen § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) verstößt, aber als jugendgefährdend eingestuft wird und daher nicht mehr öffentlich ausgestellt und/oder beworben werden dar