Das mag vorkommen. Aber Gefangene sind Schutzbefohlene und wer sich als Vollzugsbeamter mit einem/einer Inhaftierten sexuell einlässt, riskiert nicht nur Kopf und Kragen (und Job) sondern macht sich auch erpressbar. Es gilt ein Zurückhaltungsgebot. Generell wird jedem angehenden Justizvollzugsbeamten eingeprügelt, dem Gefangenen nichts über seine eigenen privaten Verhältnisse zu erzählen. Hier muss man eine professionelle Distanz wahren.