Ich weiß nicht, ob es weiterhilft, aber das war von letztem Jahr in München...

Es gelten die folgenden Kinder- und Jugendschutzregelungen:
• Kinder unter 8 Jahren dürfen das Konzert selbst in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person nicht besuchen. Es sollte bitte vor allem in Eurem Eigeninteresse sein, keine Säuglinge auf das Konzert mitzubringen.
• Kinder und Jugendliche über 8 Jahre und unter 16 Jahren können das Konzert in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen! Wenn es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und eine Vollmacht zur Erziehungsbeauftragung vorweisen, die von den Eltern zu unterschreiben ist. Zudem ist eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils beizufügen.
• Die im Erziehungsauftrag verantwortliche Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt ebenso eine Eintrittskarte. Pro Begleitperson können nur 2 Kinder beaufsichtigt werden.
Alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich mit einem Kinder- oder Personalausweis ausweisen können.
• Das Sicherheitspersonal vor Ort kann die Betreuung von Kindern nicht übernehmen. Diese Kinder können nicht ohne Begleitperson zum Eingang gebracht und später wieder abgeholt werden. Es gibt leider keine Ausnahmen und auch keine Möglichkeiten, von dieser Regelung Abstand zu nehmen.
• Erziehungsbeauftragung Muttizettel Deuschland: https://wizpro.com/wp-content/uploads/2016/11/Erziehungsauftrag_BO_2016-Deutschland.pdf

Sollte also absolut keinerlei Problem darstellen... Also viel Spaß bei den Onkelz!

🤘🏻😉

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