Eine klare Abstimmung ist leider nicht möglich , da nach allgemeinen Rechtsbestimmungen Pausen- / und Umkleideräume für das Personal nicht videotechnisch überwacht werden dürfen , und bei sonstigen Teilen der Betriebsstätte in jedem Zugangsweg eindeutig sichtbar auf Videoüberwachung hingewiesen werden müßte .

In besonders begründetem Interresse ( zulässiger Art ) dürften zumindest teilweise auch Mitarbeiterräume videoüberwacht werden . Da dann aber auch nur mit eindeutigem Hinweis in / an jeder Zutrittsmöglichkeit zu diesen Räumlichkeiten , und nicht generell überall . ( z.B. nicht in Umkleidezonen , Duschen oder Toiletten / deren Verrichtungsstellen )

Dürfen mit angemessenem Hinweis und doch illegal praktizieren ( ohne Hinweis / in generell unzulässigen Teilbereichen ) sind da allerdings leider zwei verschiedene Paar Schuhe .

Die Obrigkeit des Aldi-Konzerns wird gewiss bei sowas keine ungesetzlichen Handlungen anordnen , aber an den jeweiligen Filialleitungen kann die Problematik schon beginnen in der Praxis .

Lagerräume , Flure , reine Zuwegungen und die öffentliche Geschäftsfläche unterliegen jedoch nicht grundlegend dem besonders schützenswerten Privatbereich für legale Möglichkeiten etwaiger Videoüberwachung . ( dann natürlich halt mit entsprechenden und klaren Hinweisen für die überwachten Zonen der Betriebsstätte )

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