Antwort
Erstmal muss juristisch festgestellt werden, DASS es sich um einen Völkermord handelt. Das ist bisher meines Wissens nicht passiert.
Kein Völkermord, keine Beihilfe.
Siehe hier
IGH: Israel muss Massnahmen gegen Genozid ergreifen, kein Waffenstillstand (nzz.ch)
Der Entscheid vom Freitag hält in keiner Weise fest, dass Israel bei seinem Vorgehen einen Völkermord verübt – solche Verfahren nehmen in der Regel Jahre in Anspruch.
Ansonsten
Allerdings besitzen die UN-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen. Sie können aber den UN-Sicherheitsrat aufrufen, in der Sache tätig zu werden.
Es kann uns also schnuppe sein.