Ein Ausbildungsvertrag ist einer der ganz wenigen Ausnahmen von Verträgen die nur schriftlich wirksam sind.

Solange du nichts unterschrieben hast, besteht kein Ausbildungsvertrag zwischen Dir und dem Arzt. Er kann also überhaupt nichts machen.

Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Leihvertrag, Schenkunsvertrag, Dienstleistungsvertrag usw usw usw sind alles Verträge die auch mündlich rechtswirksam sind.

Nur Ausbildungsverträge, Immobilien betreffende Verträge und vielleicht noch wenige andere, unterliegen als Ausnahmen, mit denen man als Privatperson jemals zu tun haben wird, bestimmten Formvorschriften.

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