Wenn die 320 Euro laut AGB die regulären Anmeldungsgebühren für die Ablegung der praktischen Fahrprüfung sind , so wirst Du diesen Betrag im 2. Anlauf wohl oder übel noch mal berappen müssen .

Einen Rabattanspruch gibt es dabei leider nicht , weil wie beim 1. Mal auch wieder Fahrlehrer , Prüfer und Bereitstellung des Fahrschulwagens bezahlt werden müssen .

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