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Wenn Du tatsächlich derzeit / zu dem fraglichen Zeitpunkt der Probenentnahme unter Medikamentengabe vom ( Haus- ) Arzt standest , oder selbst auf eigene Kappe ggf. nur rezeptfreie Tabletten , Hustensäfte o.Ä. ( auch legal besorgt ) zeitweise zu Dir nahmst , könntest Du ggf. tatsächlich versuchen , wegen unbilliger Härte und Unangemessenheit gegen eine FE - Entziehung samt MPU - Gutachtenforderung durch die FSST halt wegen Unangemessenheit der Anordnung in sich vorzugehen .
Es geht hier nur alleinig um die Unterstellung möglicher Uneignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Führerscheinstelle unter vorerst "nur" reiner Androhung der Entziehung der Fahrerlaubnis .
Da darfst Du aber echt keine verschwiegenen "Leichen" im Keller haben zu dieser Angelegenheit . Also bringt Lügen und Verschweigen hier überhaupt nichts . Es gibt nachweislich aber echt Leute , die selbst durch Verwendung eines falschen DEOs während des Abstinenznachweises für Alkohol ( ethylglokologisch ) teils massive Probleme bei ihren MPUs bekamen .
Sind sämtliche Widerspruchsfristen gegen damalige Behördenentscheidungen ( Überprüfng ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ) bereits verstrichen , liegt das Kind allerdings schon fast unrettbar im Brunnen .
Wie lange liegt der Vorfall ( Datum der Blutprobeentnahme ) inzwischen zurück ?
Selbst eine unter allen verfahrensrechtlich zulässigen Bedingungen durchgeführte Haaranalyse hätte ab Zeitpunkt der Prbennahme nur eine rechtsischere Rückverfolgbarkeit und Verwertbarkeit von max. 3 Monaten zur etwaigen Untermauerung Deiner These der konsumtechnischen Unbeflecktheit in dieser Sache .
Die Einspruchsfrist gegen einen angekündigten FE - Entzug beträgt allerdings gegenüber der Führerscheinstelle auch nur 2 Wochen ab Zugang des Bescheides .