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Antwort
Wo ist das Problem? Eigentümer von Leasingfahrzeugen sind die Leasinggesellschaften, folglich kannst Du das Fahrzeug nur bei der Leasinggesellschaft Kaufen und nicht beim Leasingnehmer. Du zahlst an die Leasinggesellschaft und sofern es ein seriöses Unternehmen ist, bekommst Du selbstverständlich die Zulassungsbescheinigung Teil II, einen ordentlichen Kaufvertrag (leider mit aufgeschlagener MwSt) und lässt dir vom jetzigen Besitzer des Fahrzeug übergeben.