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Antwort
Wenn der 15-jährige ein Schutzbefohlener des 45-jährigen ist, ist es gesetzlich nicht erlaubt.
Meiner Meinung nach ist es grundsätzlich ein (Macht-)Missbrauch an den 15-jährigen.
Der 45-jährige nutzt die Naivität, Neugierde und Manipulierbarkeit eines Minderjährigen schamlos aus.
Für mich ist das nicht nur verwerflich sondern kriminell.