In meiner vermieteten Wohnung habe ich vor 3 Jahren den defekten Nachtspeicherofen in ein Schnatterer-Gerät ausgetauscht, mit dem mein Mieter auch zufrieden ist, da er weniger Stromkosten damit hat.

Nun war das Funkthermostatteil defekt und ich habe es bezahlt. Erst 2 Wochen später las ich durch Zufall, dass dies auch unter Kleinreparatur fällt. 42 €.

Mein Mieter möchte das nicht bezahlen und fing nun plötzlich an, er möchte den defekten Ofen entfernt haben. Dieser steht zwischen 2 Türen und das neue Gerät am Fenster. Mit Rollen, damit er das Gerät im Sommer in einen anderen Raum schieben kann.

Nun meine Frage: Bin ich als Vermieter verpflichtet, das alte Gerät, das er bisher als Ablage nutze, zu entfernen?

Über entsprechende Infos würde ich mich freuen.