Antwort
Das Aufnehmen des Online-Unterrichts ohne Zustimmung aller Teilnehmer ist eine Straftat und kann angezeigt werden. Aber die Weitergabe von Konferenz-Zugangsdaten (z.B über TikTok) ist wiederum eine Beihilfe zur Straftat, welche auch angezeigt werden kann.
Deshalb sollte man sich der Gefahr bewusst sein.
Es ist also keine Angsmacherei und es gab auch schon Anzeigen und Hausdurchsuchungen.