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Antwort
Also die Sparkasse kann das Geld einfrieren, wenn interne Prüfungen den Verdacht der Geldwäsche bestätigen.
Letztendlich ist eine Sparkasse aber keine Ermittlungs-, oder Strafverfolgungsbehörde das bedeutet das die Ihre Ergebnisse an das Finanzamt / Staatsanwaltschaft weiterleiten, welche richtig prüfen werden. Ja und da kann alles passieren, von Einstellung des Verfahrens bis Steuernachzahlungen oder Geld- und Gefängnisstrafen.