Vor dem Tod des Propheten Mohammed waren bereits verschiedene Teile des Korans niedergeschrieben worden, und nach Abstimmung mit allen, die den Koran sowohl mündlich (Hāfiz) als auch schriftlich bewahrt hatten, entstand nach Mohammeds Tod im Jahre 11 n. H. (632 n. Chr.) zu Zeiten des ersten Kalifen Abū Bakr der erste Koran-Kodex (مصحف muṣḥaf), um ihn vor dem Verlorengehen oder Verwechseln mit anderen Aussagen des Propheten Mohammed zu bewahren.

Der dritte Kalif, Uthman ibn Affan (644–656), ließ diese ersten Koran-Kodizes, die auch z. T. in anderen Dialekten als dem quraischitischen Dialekt – dem Dialekt des Propheten Mohammed – abgefasst waren, einsammeln und verbrennen, um dann einen offiziell gültigen Koran herzustellen. Dabei mussten mindestens zwei Männer bei jedem Vers bezeugen, dass sie diesen direkt aus dem Munde des Propheten gehört hatten. Sechs Verse im Koran sind aber nur von einem Zeugen, nämlich Zaid ibn Thābit, dem ehemaligen Diener des Propheten, auf diese Weise bezeugt worden. Dass diese Verse heute doch im Koran stehen, hängt damit zusammen, dass der Kalif ausnahmsweise das alleinige Zeugnis von Zaid akzeptierte.

Nach der islamischen Überlieferung wurden fünf Abschriften des uthmanischen Kodex in die verschiedenen Städte versandt, und zwar nach Medina, Mekka, KufaBasra und Damaskus. Gleichzeitig erging die Anordnung, alle privaten Koranaufzeichnungen zur Vorbeugung falscher Überlieferungen zu verbrennen. Man nahm früher an, dass die Abschrift, die nach Medina gesandt wurde, sich heute in Taschkent befindet und ein zweites Exemplar im Topkapi-Museum in Istanbul verwahrt wird. Beide Exemplare sind aber in kufischer Schrift, die sich in das 9. Jahrhundert n. Chr. datieren lässt, aufgeschrieben worden und somit wohl frühestens 200 Jahre nach Mohammed entstanden. In einer Bibliothek in Birmingham, der Cadbury Research Library, entdeckte man 2015 in einer Koranausgabe des späten 7. Jahrhunderts zwei Pergamentblätter, die sich mittels Radiocarbonmethode auf die Zeit zwischen 568 und 645 datieren ließen. Die Blätter enthalten Teile von Sure 18 bis 20, geschrieben mit Tinte in einer frühen Schriftform des Arabischen, des Hijazi. Damit zählen sie zu den ältesten Koranstücken der Welt.

Auch die heutige Anzahl und Anordnung der Suren gehen auf die Redaktion von Uthman zurück. Der Koran-Kodex des ʿAbdallāh ibn Masʿūd, der nach der Einführung des uthmanischen Kodexes noch eine Zeit weiter benutzt wurde, hatte nur 110 oder 112 Suren, die anders angeordnet waren.[22] Charidschitische Gruppen im Iran bestritten, dass Sure 12 und Sure 42 Bestandteil des ursprünglichen Korans gewesen seien.[23] Handschriftenfunde in der Großen Moschee von Sanaa deuten an, dass Korankodizes aus dem ersten muslimischen Jahrhundert (7. Jahrhundert n. Chr.) bedeutende Unterschiede in der Orthographie, in den Lesarten (d. h. im Inhalt) und den Anordnungen der Suren aufweisen.

Die arabische Schrift des Uthman’schen Kodex kannte noch keine diakritischen Punkte, wie sie in der heutigen arabischen Schrift verwendet werden, um gleich aussehende Konsonanten zu unterscheiden. Deshalb war das mündliche Beherrschen des Textes wichtig, und die Schriftform des Rasm diente vor allem als Gedächtnishilfe.

In den Orten mit Abschriften des uthmanschen Kodexes entwickelten sich verschiedene Lesarten des Korans. Die islamische Tradition hat später sieben solcher Lesetraditionen als „kanonisch“ anerkannt.[24] Erst Anfang des 8. Jahrhunderts wurden die Buchstaben im Korantext mit diakritischen Zeichen versehen. Die Initiative dazu ging auf al-Haddschādsch ibn Yūsuf zurück, den Statthalter des umayyadischen Kalifen Abd al-Malik im Irak, der auf diese Weise alle Uneindeutigkeiten in der Überlieferung des Korans ausräumen wollte. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Belege für die Bedeutung des Korans im öffentlichen Leben der Muslime, denn Abd al-Malik ließ die von ihm geprägten Münzen sowie die Inschriften des von ihm errichteten Felsendoms mit Koranzitaten (insbesondere Sure 112) versehen.

Koran – Wikipedia

Somit nein, Der Koran hat Veränderungen erfahren.

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