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Antwort
Das ist unternehmerisches Risiko. Der Händler, Geschäftsführer, Einkäufer oder wer auch immer, ist mit der Warenkalkulation beauftragt, wenn dem das Komma verrutscht, fällt es irgendwann jemanden auf.... Das Geschäft wird deshalb schon nicht pleite gehen.
Wenn es öfter passiert, kann man die Person lediglich versetzen oder im besten Fall vielleicht sogar kündigen..... Das war's.