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Antwort
In deiner Frage welche wichtige Details, weshalb die Antworten hier nicht korrekt sind.
Ist dein Sohn unter oder über 25?
Ü25: Anrechnung von überschüssigen EK deines Sohnes auf deinen Anspruch. §9 Abs.5 SGB II
U25: Mitglied der BG aber ohne Auswirkungen auf dich, da sein Einkommen nur auf seinen Bedarf angerechnet wird.
In Jedemfall sind seine Unterlagen einzureichen.