Hallo,

Ich habe folgende Situation.

Ich bin unter der Dusche bewusstlos geworden und habe dabei leider die Duschkabine(normale mit schiebetüren aus aluminium und Plastik) erwischt. Nun war dort ein Loch drin. Ich hatte sie vorläufig geklebt und es dem Vermieter gemeldet. Dieser will allerdings nach meinem Auszug nun, dass ich eine komplett neue Kabine mit knapp 800 Euro bezahlen soll(Mit schwenktüren und sehr hochwertig) , obwohl die alte schon etliche Jahre auf dem Buckel hatte und allgemein schon nicht mehr so toll aussah. Habe von der Regelung neu für alt gehört, die besagt dass man nur den aktuellen Zeitwert der Duschkabine hätte zahlen müssen . Ich habe vorläufig die Rechnung der Firma überwiesen damit keine Mahnungen kommen aber hätte ich das wirklich tun müssen? Kann ich nun falls diese Regelung wirklich so ist vom Vermieter etwas wiederverlangen?

Ich meine wo vorher ein altes normales Teil drin war muss ich doch eigentlich kein komplett neues mit Luxusausstattung bezahlen was im Nachgang sogar eine Wertsteigerung ist.

Ich bitte um ernst gemeinte Antworten und Ratschläge.

LG