Antwort
Es gibt Tierfriedhöfe ,hier können klein Tierarten begraben werden..Wie weit den Tierarzt seine Pflichten gehen bis zur fach gerechten Beisetzung auf einen Tierfriedhof,entzieht sich meiner Kenntnis.
Gesetz den Fall ein Haustier muß eingeschläfert werden,ich glaube nicht,das der Eigentümer das eingeschläferte Tier über geben bekommt.