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Antwort
Wie alt du bist spielt keine Rolle, was entscheident ist,wie alt Du bei begehen der Straftaten warst.
Wurden die Taten vor Vollendung des 18. Lj begangen, must Du als Jugendlicher Ersttäter mit überhaupt keiner Strafe rechnen, da wird es wahrscheinlich auf eine erzieherische Maßnahme hinauslaufen.
Warst du bereits 18, ist das Strafmaß Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
Google mal "Betrug stgb" und wähle den Link zu juris, da stehen die Strafen drin