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Antwort
Ein eingetragenes Unternehmen ist eine eigenständige (juristische-) Person. Der Name ist frei wählbar und dahinter ist die Rechtsform (zb. AG) anzugeben. Eine spätere Änderung ist nur durch Änderung der Eintragung möglich. Weitere Vorschriften bezgl der Namensgebung gibt es nur bei Einzelunternehmen, aus deren Namensgebung Geschäftsfeld und Inhaber hervorgehen muss.