...Kommt auf die jeweilige Situation an, bzw. auch auf die Person, zu der das gesagt wird.

Zeigt die Person, zu der das gesagt wird (...derjenige ist behindert), eine allgemein sichtbare körperliche oder geistige Einschränkung, bzw. es ist klar, dass bei der jeweiligen Person so ein Umstand vorliegt, kann man diese Äußerung normalerweise auch als Feststellung dieses Umstandes interpretiert.

Wird dies aber zu einer normalen Person gesagt, die nicht behindert ist, hat das abwertenden Charakter und könnte von denjenigen, aber auch von anderen, durchaus als Beleidigung aufgefasst werden, ja.