Bonität,Gesellschafter oder geschäftsführer?

Hallo ,
Ich habe eine eigene firma als einzelperson .
Habe 2015 eine ev abgegeben , darf aber die firma weiterführen .
Soweit laufen meine geschäfte gut ,
Einnahmen sind reichlich da aber keinerlei bonität.

Nun möchte ich mit einem freund eine gmbh gründen .
Der gesellschafter der gmbh hat eine sehr gute bonität . Mehrere immobilien , weitere gmbh und einzelfirma usw .

Ich soll aber geschäftsführer werden der gmbh .

Wie läuft die bonität dieser gmbh ab .
Sie wird sicher gut laufen weil die aufträge meiner einzelfirma nun über die gmbh abgewickelt werden . Es sind reichlich auftröge da .

1.Kann diese gmbh fahrzeuge finanzieren ?
2. kann die gmbh ein konto eröffnen ?
3. wird diese gmbh z.b auf rechnung waren einkaufen können?

Für diese verträge würde immer der gesellschafter unterschreiben , das ist nicht das problem .

Aber wird z. B beim finanzieren oder leasen der geschöftsführer abgefragt , selbst wenn der gesellschafter diesen leasingvertrag eingeht als vertrete der gmbh ?

Vielen dank für eure antworten .

Zum klartext

Der gesellschafter vertraut mir voll und ganz und weiss dass meine geschöfte gut sind , er möchte dass ich wieder mir was leisten kann . Aber ohne bonität kann ich eben bur mit gespartem mir etwas leisten . Muss immer vorkasse zahlen was manchmal die kunden nicht mitmachen .

Würde diese gmbh mit einem sauberen gesellschafter aber bonitötsmässig schlechtem geschöftsführer bonitöt haben .

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Die GmbH ist eine juristische Person und hat wie jede andere eigenständige Person auch eine eigene Bonität (die übrigens einer viel sensibleren Überwachung untersteht als eine natürliche Person)  Du bist als Geschäftsführer rechtlich für die GmbH verantwortlich,  nicht aber monitär von deinm Vermögen.

Ja,  diese Firma kann auch Fahrzeuge finanzieren wenn genügend Mittel vorhanden sind...  Ich vermute aber du meinst ob die GmbH auch eine Finanzierung bekommen kann..... Da sie eine juristische Person ist hat sie wie jede andere "Person" auch alle persönlichen Rechte und Pflichten und jede Person kann selbstverständlich auch Kreditnehmer sein. Gleiches gilt für eine Kontoeröffnung (jede "Person" hat das Recht auf ein eigenes Girokonto)  und kann natürlich auch waren auf Rechnung kaufen. Eine GmbH ist solange Kreditwürdig und kann zwingend ihre Außenstände begleichen bis eine Insolvenz Eintritt.

Der Antrag auf Insolvenz einer GmbH ist am gleichen Tag beim Gericht zu stellen an dem das gesamte Kapital der GmbH auch nur 1 Cent geringer ist als die Verbindlichkeiten die sie erfüllen muss.  Der Verstoß dagegen heißt Insolvenzverschleppung und stellt einen Straftatbeständ dar den der Geschäftsführer zu vertreten hat und für den er sehr hart bestraft wird.

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