Gerichtliche Post wird entweder als Postzustellungsauftrag, vergleichbar mit Einwurf Einschreiben zugestellt,oder durch einen Gerichtsvollzieher.

Sinn und Zweck der unterschiedlichen Zustellungsformen ist:

  1. Einschreiben Einwurf, wenn nachzuweisen ist, das eine Nachricht sicher in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Zb. Gerichtliche Ladungen, einseitige Willenserklärungen usw. Der Zusteller erklärt die sichere Zustellung mit Datum und Uhrzeit.
  2. Einschreiben Rückschein, wenn der Absender eine entlastende Quittung benötigt, dass etwas sicher in den Besitz eines Empfängers gelangt. Zb. Urkunden, Wertpapiere, Warensendungen, Vollmachten usw. Der Empfänger, oder jemand der angetroffen wird muss den Empfang bestätigen.
  3. Einschreiben eigenhändig, wenn ein Dokument oder eine Urkunde usw. nicht in falsche Hände gelangen soll oder darf. Der Empfänger oder ein Bevollmächtigter muss den Empfang unter Legitimation quittieren.
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