Wenn Du 3 Bier á 0,5 L mit 5% Alkoholgehalt getrunken hast , und zudem eine 0,33 -er JC mit 10% , dann wären das grob über den Daumen 108 Gramm reiner Alkohol.

Nehmen wir als "Resorbtionsdefizit" noch grob im Mittel 15% an , berücksichtigen wir dazu noch ca. 1 Stunde "Anflutungsphase" , so könnte eine AAK von 0,6 mg/l beim Pusten auch rechnerisch bei einer Blutprobe im ungünstigsten Fall noch 1,1 Promille ergeben .

Ab 1,10 Promille ist der Lappen bei einer Fahrt mit dem PKW weg samt Geldstrafe und mindestens 6 Monaten Sperre .

Also bete mal , daß die Blutprobenauswertung < 1,10 Promille BAK ergibt , denn bleibt es ohne nachweisliche Ausfallerscheinungen / Fahrunsicherheiten ( relative Fahrunsicherheit wäre dabei zu beweisen ) eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro Bußgeld , entsprechenden Probezeitmaßnahmen , 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot für Ersttäter .

Bei erwiesenen Merkmalen "relativer Fahrunsicherheit" ansonsten auch < 1,10 wie in Abschnitt 1 .

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