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Antwort
Nein , Du mußt weder offiziell Mitglied in einer der christlichen Kirchengemeinden sein , noch Dich steuerrechtlich zu einer Konfessionszugehörigkeit bekennen . Als sogenannte "konfessionslose" Person darfst Du dennoch jederzeit zumindest in der evangelischen wie auch katholischen Kirche die öffentlichen Gottesdienste nach freiem Ermessen besuchen .