Grundstücke heißen im Kataster (Gerichtsbezirksebene) erstmal nur Flurstücke und diesen Flurstücken werden von den Kommunen Adressen zugewiesen sofern Bebauung auf dem Grundstück geplant ist. Wenn ein Eck- Grundstückseigentümer sich nun überlegt, lieber an der anderen Straße zu wohnen, kann er eine Bebauungsplanänderung beantragen. Ob die vollzogen wird, entscheidet der Stadt- oder Gemeinderat.
Mit der Zuwegung hat das auch nichts zu tun. Die Adresse darf Aastrasse heißen und die Zuwegung über Behstrasse erfolgen.