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Antwort
Egal ob beim Händler, im Krankenhaus oder im Freibad, wer entdrosselt spielt keine Rolle, es muß nur anschließend verkehrssicher sein und vom tüv abgenommen werden.
Alles andere ist eine Haftungsfrage, die Werkstatt muss für Ihre Arbeit haften, wenn du selbst an deinem eigenen Fahrzeug tuftelst, ist niemand haftbar. Schäden am Fahrzeug oder unfallfolgen gehen allein zu deinen Lasten, bzw zu Lasten deiner eigenen Versicherung