Hierzu diese Antworten in Kurzform: 

1. Wie schon andere GF-Nutzer sagten: Mit Smartphones/Iphones etc..kann auf den Flugfunkfrequenzen nicht gesendet werden. Ihnen fehlt  - zum Glück - die benötigte Sendeeinheit nebst passender Antenne, womit der Flugfunkbereich abgedeckt wird. Auch das Abhören ist trotz evtl. Apps damit nicht machbar. 

Evtl. "Apps" welche EVTL das Abhören ermöglichen, verbinden sich mit einiger Sicherheit per Internet mit einem Server, einer Webseite usw. wo ein entspr. Empfänger angeschlossen ist. 

Ist dieser Empfänger weit weg, wirst du auch damit deinen Vater nicht hören können. Es sei denn, das Flugzeug mit deinem Vater bewegt sich innerhalb des Empfangsbereiches wo dieser Empfänger steht mit dem du per App bzw. Webzugang angeschlossen bist. 

2. Senden auf Flugfunkfrequenzen: OHNE entspr. Sendegenehmigung lässt du das bitte! 

Der Flugfunkbereich ist kein Kasperltheater wo einfach jeder ohne weiteres darauf "rumrödeln" kann wie er will. 

U.a. aus nachstehenden Gründen reagieren nicht nur der Funkmessdienst, sondern auch alle anderen Funkteilnehmer (Piloten, Radarlotsen usw) sehr allergisch auf entspr. Schwarzsender! 

Wenn dein Vater Verkehrspilot ist, fliegt er nach IFR-Regeln (instrument flight rules) In Kurzform erklärt, fliegen sie nur nach den Instrumenten im Cockpit (Funknavigation, Vorgaben der Radarleitstelle etc..) ohne zwingende Sicht nach aussen. 

Wird der Flugfunkverkehr zwischen Radarleitstelle (kein Tower) und dem Flugzeug gestört, kann das für Piloten aller im betr. Luftraum befindlichen Flugzeuge und deren Passagiere SEHR GEFÄHRLICHE Folgen haben. 

Die Radarleitstelle gibt alle Flugparameter vor. Dies sind u.a. aktuelle Flughöhe, Steuerkurs, Sink-bzw. Steigrate usw. 

3. Legales Senden auf Flugfunkfrequenzen: 

U.a. in Deutschland nur möglich, nach fachl. Prüfung bei der BnetzA (Bundesnetzagentur) Nach erfolgreicher Prüfung erhält man ein entweder 

- ein BZF II (Flugfunkzeugnis für Sichtflüge in dt. Sprache) 

- oder ein BZF I ( engl. Flugfunkzeugnis für Sichtflüge) 

- oder das AZF (engl. Flugfunkzeugnis für Flüge nach Instrumentenflugregeln) 

Abhängig davon für welche Prüfungskategorie man sich angemeldet hat. 

Für die Prüfung selbst, sind erhebl. Vorkenntnisse u.a. in den Gebieten Luftrecht, Flugnavigation und Funktechnik erforderlich. 

Und selbst dann, darf im Flugfunkbereich nur gesendet werden, wenn man z.B. entweder selbst Pilot im aktiven Flug ist, oder auf unkontrollierten Plätzen (meistens Sportflugplätze) die Luftaufsicht wahrnimmt. 

Sich einfach ein Flugfunkgerät zu holen, und trotz evtl. dafür vorliegender Einzelgenehmigung einfach mal von zuhause aus den Freunden/Bekannten in der Luft "guten Tag" zu sagen, ist VERBOTEN

4. Abhören des Flugfunks: 

Das ist "eine völlig andere Hausnummer": Zwar strenggenommen sagt das TKG (Telekommunikationsgesetz) sinngemäss aus: 

"Das vorsätzliche Empfangen von Nachrichten welche nicht für einen selbst bestimmt ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar" und kann entspr. geahndet werden. 

Nur stört das blosse Abhören nicht den Flugfunkverkehr im eigentlichen Sinne. Dennoch sollte man mit dem Inhalt, welcher im stillen Kämmerlein empfangen wurde, nicht bei den Leuten "hausieren gehen". 

Für das Abhören selbst, braucht man nicht zwingend Flugfunkgeräte. Das geht mit jedem einigermassen vernünftigen "Funkscanner" welcher u.a. bei Conrad und anderen Funkbedarfs-bzw. Elektronikläden auch preiswert zu haben ist. 

Zwei wichtige Punkte dazu: 

1. Der Scanner MUSS (AM=Amplituden-Modulation) können. Ansonsten funktioniert das Abhören nicht. Der Flugfunk wird weltweit im Zivilbereich per AM-Sprechfunk abgewickelt. 

Auch preiswerte Scanner beinhalten meistens den Flugfunk-Frequenzbereich. 

2. Eine Aussenantenne für den Scanner verbessert den Empfang immens! 

Die mitgelieferten Scannerantennen sind meistens "bessere Dummyloads" mit gelinde gesagt SEHR DÜRFTIGEN Empfangsergebnissen im Haus, Wohnung etc..

5. Dein Vater schrieb dir eine "Funk-IP" auf: 

Kann damit auch die Frequenz (in Mhz) gemeint sein? Die Funk-Ip ist für mich nicht schlüssig. 

Hat dir dein Vater "seine Frequenz" bzw. "Frequenzen" gegeben, wäre das Abhören deines Vaters zumindest dann möglich, wenn er während des Fluges Funkverkehr abwickelt. Im Flug haben Luftfahrzeuge erhebl. mehr Reichweite als am Boden. 

Ist dein Vater Berufspilot, dann nicht enttäuscht sein, wenn er den Flugfunkverkehr nur in englisch abwickelt. Während der IFR-Flüge ist englische Sprache (auch unter dt. Fluglotsen und Piloten) zwingende Vorschrift. 

Soweit dieses Posting für Erste. Leider doch länger geworden, als beabsichtigt. 

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