Darf meine Chefin jemanden zu mir nachhause schicken?

Ja logisch darf sie das.... Sie muss ihn nur dafür bezahlen.
Aber du musst niemanden rein lassen, kannst dein Hausrecht ausüben und die Person des Grundstücks verweisen. Je nachdem, wie Du den Verweis aussprichst, darf die Person morgen wiederkommen oder eben nicht, wenn du den Verweis als Dauerhaft erteilt hast.

hat ein Brief reingeschmissen der an meine Eltern gerichtet ist. Ich hab ihn natürlich aufgemacht

Das geht natürlich nicht, damit hast du dich strafbar gemacht. Es gilt das Briefgeheimnis. Dein Betrieb darf auch jederzeit Deine Eltern oder sonst wen einladen, da spricht auch nichts dagegen.... Nur über Dich, bzw.. über Einzelheiten deines Arbeitsverhältnisses darf Dein Arbeitgeber nicht mit Deinen Eltern sprechen.

kann ich einfach heute meine Kündigung rein werfen ? Ist die dann sofort gültig ?

Ja und Ja

Du darfst sie heute einwerfen und sie ist auch gültig..... nur ist das leider nicht nachweisbar und deshalb gegenstandslos falls der Betrieb behauptet, sie niemals erhalten zu haben.

  1. eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, zur Wirksamkeit benötigt sie die Bestätigung, dass sie dem Empfänger zugestellt wurde. Das geschieht entweder durch Empfangsquittung eines autorisierten Mitarbeiters, oder durch Einwurfeinschreiben mit der Post. Im letzteren Fall bestätigt der Briefzusteller mit Datum und Uhrzeit, dass der Brief sicher in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist. (bei Postzustellung nicht Einschreiben Rückschein und nicht Einschreiben eigenhändig wählen, sondern für einseitige Willenserklärungen grundsätzlich nur Einwurf Einschreiben. Du musst beweisen können, das der Brief in den Machtbereich des Emprängers gelangt ist, das ist mit einwurf Einschreiben erfüllt, während eigenhändige oder Rückschein Einschreiben ggf nach 14 Tagen unzugestellt wieder in Deinem Briefkasten liegen können)
  2. Auch eine wirksame Kündigung hat in der Probezeit eines Arbeitsvertrag ist nicht fristlos möglich. Es gilt 14 Tage Kündigungsfrist falls nichts anderes vereinbart wurde. Nur Ausbildungsverträge sind seitens des Azubi während der Probezeit fristlos kündbar.
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