Antwort
Als Geschädigter hast Du im Schadensfall Anspruch auf brutto- Schadensregulierung. Bedeutet, Du hast eine Sache gehabt, die selbstverständlich auch mehrwertsteuerbar war und diese Sache wurde nun beschädigt. Daher steht dem Geschädigten "Vorteilsausgleich" zu und der umfasst auch die MwSt.. Lediglich wenn Du selbst Vorsteuerabzugsberechtigt bist, also ein Unternehmen fürhst, darf bei der Haftpflichtschadensregulierung die MwSt grundsätzlich einbehalten werden.
Anders bei der Kaskoschadensregulierung, hier wird entweder die Reparatur brutto bzw. Wiederbeschaffung brutto bezahlt oder nach fiktiver Abrechnung netto reguliert.