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Mit Fahrerlaubnisklasse B darfst Du faktisch jedwelches Quad / ATV unabhängig von Hubraum , Motorleistung und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr führen .
Von den 50 ccm / max. 45 KM/h - Teilen solltest Du da jedoch für Pendeleien auf öffentlichen Wegungen absehen , wenn es auf irgendwelchen Streckenabschnitten auf Deinem Weg > als 30 Stundenkilometer der zulässigen Durchfahrtsgeschwindigkeit hinaus geht .
Zudem sind die 50 ccm / 45 KM/h - Quads / ATV in der Regel beim Kauf eines jährlichen Versicherungskennzeichens erheblich teurer als ein Roller / Mokick mit den selben Rahmenspezifikationen .
Leider läßt sich auf Deinem Foto nicht erkennen , um welche Motor-Leistungsklasse es sich da handelt , aber ein Quad sollte da schon mindestens in seiner zulässigen Höchstgeschwindigkeit ca. 10 bis 20 % oberhalb der Strecken-Nennwerte liegen .
Wirklich "lohnen" hängt vom individuellen Bedarf ab . Ein 50 ccm vs. Roller / Mokick kann höchstens dort Vorzüge haben , wo regelmäßig mit Schnee zu rechnen wäre mit fehlender Absicht / Möglichkeit der Anschaffung eines PKW . ( Innerorts-Fahrten )
Bei 125 bis 250 ccm müßte man mal neben "Notwand" auch gegen Unterhaltskosten eines PKW abwägen .