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Antwort
Überlackieren ist vollkommen ok, dadurch wird ja nichts am Fahrzeug verändert.
Der Austausch gegen baugleiche Ersatzteile ist ebenfalls ok, auch da spielt es keine Rolle, welche Farbe die Bauteile haben.
Lediglich der Austausch gegen Zubehörteile ist Eintragungspflichtig. Da genügt auch keine ABE, da muss schon der tüv entscheiden ob die Zubehörbauteile entsprechend ihres Mustergutachten verbaut wurden und für das betreffende Fahrzeug zulassungsfähig sind.