Hallo,
hab einem Privaten kleinen Händler der bis zu 10 Autos so hat einen gebrauchten gekauft. Da hatte ich zweimal Probleme den Wagen zu starten, weil das Zündschloss sich nicht drehen lässt - neues bestellt nachdem ich bei BMW war - wird Ende kommender Woche eingebaut.
Wurde ohne bekannte Mängel verkauft und Unfallfrei.
Nun hab ich beim Kauf bei Ihm 6 Monate ja diese Garantie - trifft das auch auf mein Problem zu? Er müsste dieses Zündschloss und Reperatur ja eigentlich übernehmen, ich schreibe Ihn mal nett an und Frage nach Erstattung oder wie würdet ihr dabei vorgehen?
Mein erstes Auto 8) kenne Rechte und Gesetze im Bezug schlecht
Danke