Antwort
Der Vermieter hat Gewährleistung auf das was er eingekauft hat, die Dauer ist unterschiedlich, muss Dich aber überhaupt nicht interessieren. Du hast gegenüber dem Vermieter Anspruch auf vollständige Instandhaltung der Mietsachsche und bist evtl mietvertraglich zur Behebung von Kleinreparaturen verpflichtet. In den meisten Fällen ist der Austausch einer Armatur wohl teurer als die jährlich begrenzte Höhe für Kleinreparaturen und muss deshalb durch den Vermieter veranlasst und bezahlt werden. Lediglich der Austausch von erforderlichen Ventilen, Kartuschen oder anderen einzelnen Bauteilen könnte der Vermieter von Dir auf Deine Kosten verlangen sofern sie das Jahresbudget nicht übersteigen und dieses noch nicht ausgeschöpft ist.