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Antwort
Ausversehen ein Bild "reingemacht" ? Das nimmt dir niemand ab. Das wird dir höchstens als provokativer grober Unfug angerechnet, auch wenn du es gleich wieder rausgetan hast, ich denke nicht, dass es strafrechtlich verfolgt wird, aber ich wäre auf deine Argumentation gespannt dich zu rechtfertigen.