Einen Fahrzeugschein gibt es weder in Deutschland noch in Polen.

Wenn ein Kfz aus einem EU Land nach Deutschland eingeführt wird, muss es der deutschen StVZO entsprechen. UK ist ja nun nicht mehr in der EU, aber früher wie heute gilt, dass bei einem Fahrzeug das von UK aufs Festland exportiert wird, die Scheinwerfer von Linksverkehr auf Rechtsverkehr umgerüstet oder umgestellt werden müssen. Bei Polen und Niederländern waren es lange Zeit die Anhängekupplungen die deutschen Standart entsprechen müssen. Für neuere Fahrzeuge gilt europaweit gleicher Standart, bei älteren Fahrzeugen (vor BJ. 2000) kann es noch Differenzen geben

Bei der Zulassung in Deutschland werden Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I und II neu ausgestellt. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein existieren nur für Fahrzeuge, die zuletzt vor 2006 einem Verwaltungsakt (Zulassung, Stilllegung, Ummeldung, Eintragung technischer Änderungen usw) in Deutschland unterzogen wurden.

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