![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Die Herabsetzung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr durch den gewerblichen Verkäufer hat nichts mit AGBs zu tun und ist rechtlich korrekt und möglich