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Bei Frauen geht die Meinung zur Beschneidung, besser Genitalverstümmelung, (Khafd) auseinander. Der schiitische Islam lehnt es ab:
Die Beschneidung der Frau ist ein sehr kontroverses Thema unter Muslimen. Während einige Rechtsschulen (z.B. die dschafaritische) dieses ablehnen, wird es in manchen anderen Rechtsschulen geduldet bzw. sogar begrüßt und bedauerlicherweise auch praktiziert.
Im sunnitischen Islam hingegen ist es uneinheitlich. Dort gibt es die Genitalverstümmelung bei Frauen:
In den Rechtsbücher der vier sunnitischen Rechtsschule kommt an einigen Stellen die Rede über die Beschneidung der Frauen vor. Man findet aber unterschiedliche Meinungen zwischen "erlaubt", "empfohlen" oder sogar Pflicht. [...] Die Herkunft der Frauenbeschneidung ist nachweislich nicht islamischer Art, zumal sie auch pharaonischen Frauenbeschneidung genannt wird und in Ägypten auch von den Christinnen praktiziert wird. [...] Die Beschneidung der Frau weist im Gegensatz zur Beschneidung des Mannes keine medizinisch relevanten Vorteile auf, jedoch eine Reihe von Nachteilen [...] Aus [...] dem hohen Gebot des Islam, die Gesundheit des Menschen zu schützen, ist eine Frauenbeschneidung abzulehnen.
Weiter heißt es:
Die Maliki-, Hanafi- und Hanbali-Schulen der islamischen Rechtswissenschaft betrachten es als makruma für Frauen ("edel", im Gegensatz zu obligatorisch). Für die Shafi'i-Schule ist sie obligatorisch (wājib). [Wikipedia]
Auch islamistische Strömungen befürworten die Genitalverstümmelung von Frauen:
Im Mai 2012 wurde berichtet, dass die Muslimbruderschaft in Ägypten daran arbeitet, weibliche Genitalverstümmelung zu entkriminalisieren. [...] Viele der Brüder (und Salafisten) argumentieren, dass sie zwar nicht obligatorisch, aber dennoch mukarama (vorzuziehen, angenehm in den Augen Gottes) ist. [Wikipedfia]
Auch in den authentischen sunnitischen Überlieferungen scheint es Hinweise auf die Genitalverstümmelung von Frauen zu geben:
Ein weiterer Hadith, der zur Unterstützung herangezogen wird, steht in Sahih Muslim: "Der Gesandte Allahs sagte: Wenn jemand inmitten von vier Teilen (der Frau) sitzt und die beschnittenen Teile sich berühren, wird ein Bad obligatorisch." Mohammad Salim al-Awa stellt fest, dass der Hadith zwar authentisch ist, aber nicht als Beweis für die Unterstützung von weiblicher Genitalverstümmelung gilt. [...] Ein Hadith in Sahih Bukhari besagt: "Ich hörte den Propheten sagen. "Fünf Praktiken sind Merkmale der Fitra: die Beschneidung, das Rasieren der Schamhaare, das Kürzen der Schnurrbärte, das Schneiden der Nägel und die Enthaarung der Achselhöhlen." Mohamed Salim Al-Awwa schreibt, dass es unklar ist, ob diese Anforderungen für Frauen gedacht waren.
Leider ist diese brutale und frauenfeindliche Praktik in einigen Staaten noch immer üblich und leider wird sie von sunnitischen Gelehrten nicht klar und deutlich verurteilt. In manchen islamischen Staaten gibt es zwar das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung, doch dieses wird von religiösen sunnitischen Fanatikern immer wieder umgangen, sodass Frauen verstümmelt werden.