Aus den Kommentaren entbehme ich, das du weit mehr Fragen hast, als die eigentliche Frage

Dann mal los:

Sofern du im Sinne des §823 BGB (sinngemäß: wer Anderen WIDERRECHTLICH einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet) geschädigt wurdest, hast du das Recht auf Schadensersatz.

Schadensersatz bedeutet, du bist so zu entschädigen, als sei das Schadensereignis niemals eingetreten. Dementsprechend hast du Anspruch auf Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert, den die beschädigte Sache im gleichen Alter und gleichem Abnutzungszustand heute kostet, sowie auf Erstattung aller mit der Reparatur / Wiederbeschaffung und Wahrnehmung deiner Rechte in Zusammenhang stehenden Kosten,die tatsächlich angefallen sind.

Bedeutet: Du kannst einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte betrauen, bekommst für die Dauer der Reparatur /Wiederbeschaffung ein Mietgerät und nach einigen Tagen dein repariertes Gerät oder entsprechend monetären Schadensersatz, die Entscheidung bei Totalschaden liegt bei Dir, Geld oder gleichwertigen Ersatz. Sowie Erstattung der Kosten für Anwalt, Schadensfeststellung, Ausfall und Aufwand.

Richte den Kostenvoranschlag und die Rechnung für den Kostenvoranschlag, sowie eine angemessene Pauschale für deinen Aufwand an den Schadensersatzpflichtigen oder dessen Versicherung.

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