Muslimische Frauen gehen ganz unterschiedlich mit der Frage um, ob sie sich verschleiern sollen oder nicht. Daneben stellt sich dann auch die Frage, wie sie sich verschleiern sollen. Nachfolgend werden die Fragen näher betrachtet.

Form der Verschleierung

Es gibt keine Aufforderung zu einer Vollverschleierung mit Burka oder Niqab.

Die Burka ist primär in Afghanistan zu finden. Der Niqab ist auf der arabischen Halbinsel anzutreffen. In anderen Ländern überwiegen andere Kopfbedeckungen. In anderen islamischen Ländern wie Ägypten steht man dieser Kleidung deutlich kritischer gegenüber. In manchen Ländern gibt es auch Verbote.

In Deutschland ist das Nicht-Zeigen des Gesichtes unüblich. Es passt nicht in das Bild unserer Gesellschaft. Da heutzutage primär extremistische Strömungen wie die Salafisten solche Kleidervorschriften befürworten, sollte Deutschland nicht aus falsch verstandener Toleranz das Tragen von Burka und Niqab ignorieren oder gar gutheißen.

Eine Frau darf ihre Zierde nicht zeigen. Im Koran heißt es:

„Sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihre Zierde nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihre Zierde nicht offen zeigen, es sei denn ihren Partnern, ihren Vätern, den Vätern ihrer Partner, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Partner, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für eine Zierde sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehe.” [An-Nur 24:31]

Die Frage ist also, was unter Zierde zu verstehen ist. Darunter fallen alle Körperteile außer das Gesicht, die Hände und Füße. Die nachfolgende Überlieferung verdeutlicht es:

Maruk Ibn Ubaid berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) gefragt wurde: „Was ist dem Mann zu erlauben (Halal), von der Frau zu sehen, wenn es sich bei ihm um jemanden handelt, mit dem es ihr nicht verboten ist (Mahram), eine Partnerschaft einzugehen?” Er sprach: „ Das Gesicht, die Hände und die Füße.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5, Seite 521, Hadith 2]

Eine Frau sollte also einen Hijab tragen. Es ist keine Pflicht, sondern eine Empfehlung. Sie sollte es aus eigenen Stücken wollen.

Wo sollte sich eine Frau verschleiern?

Ob sich eine Frau verschleiern sollte, hängt vom Verwandschaftsverhältnis ab:

Der Begriff Mahram [...] bezeichnet im Islam ein Verwandtschaftsverhältnis, in dem Heirat/Geschlechtsverkehr als Harām angesehen wird oder Personen, vor denen eine Muslima ihre ʿAura nicht verhüllen muss, das heißt, dass sie keinen Hidschab oder ähnliches wie in der Öffentlichkeit tragen muss. [Wikipedia]

Eltern, Großeltern, deren Vorfahren, genauso Geschwister und deren Nachkommen sind Blutsverwandte:

Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und daß sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, daß bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf daß ihr erfolgreich sein möget. [an-Nur 24:31]

Vor Blutsverwandten braucht sich eine muslimische Frau also nicht verschleiern.

Ab welchem Alter ist die Verschleierung sinnvoll?

Jetzt stellt sich noch die Frage nach dem Alter. Ayatollah Ali al-Sistani sagt:

Frage: Wann gilt ein Mädchen aus Sicht der Scharia als erwachsen?
Antwort: Sie gilt als erwachsen, wenn sie neun Mondjahre vollendet hat (das entspricht etwa acht Jahren, acht Monaten und zwanzig Tagen des Sonnenkalenders). Sie sollte mit der Erfüllung ihrer religiösen Pflichten beginnen, wenn sie das Alter von neun Mondjahren, also das Alter der Pubertät, erreicht hat.

Mit dem Erreichen der Pubertät wäre die Verschleierung aus islamischer Sicht sinnvoll, also zwischen dem achten und neunten Lebensjahr.

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