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Antwort
Ich würde im Rahmen meines Arbeitsvertrages dann auf den ursprünglichen Vertragsbedingungen beharren im Verweis auf das Arbeitszeitgesetz . Soll sich der Arbeitgeber selber dann Gedanken machen , wie er das auf die Kette bekommen will .
Notfalls soll er versuchen , Dir betriebs- / oder personenbedingt zu kündigen , wenn Du kein Auto und ggf. nicht mal einen Führerschein hast .
Im Gedanken an eine eigene Kündigung wegen gesundheitlicher / körperlicher Überlastung solltest Du das ganze vorab unbedingt mit Deinem Hausarzt fallspezifisch besprechen für etwaige Attestierung der forderungsseitigen Überlastung .